AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen (die unterstrichenen Bedingungen gelten nicht bei Verträgen, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen)
ALLGEMEINES
Vertragsinhalt ist nur, was auf diesem Vertragsformular schriftlich festgehalten od. von uns schriftlich bestätigt ist.
Unsere Vertreter sind berechtigt, für uns Vertragsabschlüsse vorzunehmen; sie sind jedoch nicht inkassoberechtigt. An unser Angebot sind wir 14 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Besteller daran 8 Tage ab Zugang des Angebotes gebunden.
Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nur dann, wenn wir deren Geltung schriftlich anerkannt haben.
Ergänzend gelten die „Qualitätsrichtlinien Fenster, Außentüren und Fassadenelemente“ der „Plattform Fenster und Fensterfassade“ der Österreichischen Bundeswirtschaftskammer in der im Vertragsabschlusszeitpunkt gültigen Fassung. Diese sind im Internet unter www.JOSKO.at jederzeit abrufbar und werden auf Wunsch dem Kunden in schriftlicher Form übermittelt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- u. Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und die redliche Vertragsparteien in Kenntnis der Unwirksamkeit der zu ersetzenden Bestimmung vereinbart hätten.
LIEFERFRIST UND LIEFERUNG
Die in der Bestellung angegebene voraussichtliche Lieferfrist ist nicht verbindlich. Eine verbindliche Lieferfrist kann erst nach Vorplanung und Auftragserfassung durch uns im Werk, spätestens jedoch 6 Wochen nach der Bestellung zugesagt werden (ausgenommen: Planmaßaufträge). Die Lieferfrist verlängert sich um jenen Zeitraum, in dem der Besteller Angaben, die er nach der getroffenen Vereinbarung uns gegenüber zu machen hat und die für unsere Lieferung erforderlich sind, nicht oder nicht vollständig macht.
Änderungen einer Bestellung werden von uns akzeptiert, sofern sie für uns durchführbar sind, können aber Preis- und Lieferterminanpassungen zur Folge haben.
Sofern nicht ausdrücklich Gesamtlieferung vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Lieferung auch in Teilen durchzuführen.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich. Sofern ausdrücklich eine Pönale vereinbart wurde, ist diese mit höchstens 5 % der Nettoauftragssumme insgesamt begrenzt.
Unvorhergesehene, von uns nicht zu vertretende Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materialanlieferungen, Unterbindung der Verkehrswege oder sonstige Fälle von höherer Gewalt usw.) berechtigen uns zu einer Verlängerung der Lieferfrist um höchstens zwei Monate. Im übrigen gilt nach Ablauf der Lieferfrist der 2.4 mit der Maßgabe, dass eine etwaige Pönale zur Gänze entfällt.
Wir liefern bis zur ersten, leicht erreichbaren, ebenerdigen, geeigneten Lagerfläche, die vom Besteller vorzubereiten und zur Verfügung zu stellen ist. Vertragen und Montieren nur bei schriftlicher Vereinbarung gegen Verrechnung.
Für die freie und gefahrlose Zufahrt (mit 16t LKW, Höhe 4m) bis unmittelbar zur Abladefläche und für die sorgfältige Lagerung der Elemente insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, Feuchtigkeitsschäden und Beschädigungen, hat der Besteller zu sorgen. Bei Elementen über 150kg Gewicht hat der Besteller für geeignete Helfer beim Abladen zu sorgen.
Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder eine Vertretungsperson die Lieferung übernimmt. Die Ware ist bei Ablieferung auf Vollständigkeit zu überprüfen. Beschädigte Verpackungen, Kratzer, Druckstellen, Dellen, Abschürfungen etc. sind bei nicht vollständig verpackter Ware (insbesondere Fenster, Klappläden, Rollläden, etc.) sofort bei Ablieferung bei sonstigem Anspruchsverlust zu reklamieren.
Nimmt der Besteller die vertragsmäßig bereitgestellte Ware zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht an, sind wir berechtigt vollständige Zahlung zu verlangen und die Einlagerung der Ware und allfällige Neuzustellung auf Kosten und Gefahr des Bestellers vorzunehmen.
GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
Der Besteller hat bei sonstigem Anspruchsverlust jede Lieferung unverzüglich, jedenfalls aber vor Einbau oder Weiterverarbeitung auf sichtbare Mängel zu überprüfen und festgestellte Mängel schriftlich in detaillierter Weise ebenso unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen, zu rügen. Auf die Einrede der mangelnden Rüge können wir uns im Streitfall auch dann berufen, wenn wir sie außergerichtlich nicht erhoben haben.
Verdeckte Mängel sind bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen, sofern die Rüge innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt.
Wir können Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung erfüllen. Der Besteller verzichtet auf die Wandlung des Vertrages. Die Verbesserung erfolgt nach unserer Wahl am Lieferort oder im Werk.
Schadenersatzansprüche aus Sach- und Vermögensschäden uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist mit dem Wert der gelieferten Ware (Teilware) beschränkt. Für reine Vermögensschäden haften wir nicht.
4 gilt auch für sämtliche vorvertraglichen Schutzbestimmungen unsererseits, etwa Warnpflicht oder Aufklärungspflicht.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung und beginnt mit dem Tag der Anlieferung unserer Produkte an der vereinbarten Lieferadresse. Die Geltung von § 924 Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen. Ersatzlieferungen oder Mängelbehebungen verlängern, hemmen oder unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht. Rückgriffsansprüche nach § 933b ABGB gegen uns sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Mängeln berechtigt den Besteller nicht zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages und zur Änderung von Zahlungsbedingungen.
Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistung.
ZAHLUNG
Bei schuldhaftem Zahlungsverzug werden wir die gesetzlichen Verzugszinsen berechnen. Überdies sind uns diesfalls sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen, in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehenden Mahn- und Anwaltskosten zu ersetzen
Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen die er leistet, zuerst auf Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital verrechnet werden.
Bei Zahlungsverzug oder Hervorkommen solcher Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers, die unsere Forderungen als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen (Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung der Eröffnung mangels ausreichenden Vermögens, Bewilligung eines Exekutionsverfahrens wegen offener Zahlungsverpflichtung), sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiteren Lieferung sofort fällig zu stellen.
EIGENTUMSVORBEHALT
Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderung unser Eigentum, auch wenn sie bereits montiert sind.
In Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts ermächtigt uns der Besteller schon jetzt, den Besitz unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen und gewährt uns zu diesem Zweck jederzeitigen freien Zutritt zu unserer Ware.
Der Besteller hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und uns von allfälligen exekutiven Maßnahmen unverzüglich zu informieren.
Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist, veräußern. Dabei ist er verpflichtet, seinerseits Eigentumsvorbehalt mit dem Drittkäufer zu vereinbaren und tritt diesen schon jetzt an uns ab. Die durch den Weiterverkauf der Ware entstehende Forderung gegen Dritte werden vom Besteller schon jetzt mit allen Nebenabreden bis zur Höhe der uns zustehenden Kaufpreisforderung samt Zinsen und Kosten zahlungshalber an uns abgetreten, wobei wir berechtigt sind, die Abtretung der Forderung offenzulegen.
Der Besteller verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Das gilt nicht gegenüber Verbraucher für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.
Reklamation berechtigt nicht zur Rückbehaltung des Rechnungsbetrages. Für Verbraucher gilt, dass diese nur dann Ihre Zahlung verweigern können, wenn wir die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht haben oder die Erbringung durch eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, die ihnen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist.
PREISGARANTIE, STORNO
Wir gewähren Preisgarantie bei Auslieferung innerhalb 6 Monaten ab Bestelldatum. Erfolgt die Lieferung aus Gründen, die in der Sphäre des Bestellers liegen, nach diesem Zeitpunkt, werden die zum Lieferzeitpunkt aktuellen Preise verrechnet.
Bei Bestellung „auf Abruf“ ist der gewünschte Liefertermin mindestens 4 Monate vorher bekanntzugeben. Wird die Ware nicht zur Lieferung innerhalb von 2 Jahren ab Bestelldatum abgerufen, so können wir vom Vertrag zurücktreten und eine Stornogebühr in Höhe von 30% der Auftragssumme verrechnen.
Im Falle eines unberechtigten Vertragsrücktrittes durch den Besteller sind wir berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn, oder eine Stornogebühr von 30% zu verlangen, ohne dass wir einen konkreten Schadensnachweis zu erbringen haben.
Die Stornogebühr unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für beide Teile ist Wels. Für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in A-4600 Wels zuständig.
Anzuwenden ist österreichisches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts für Konsumenten:
Rücktrittsrecht:
Haben Sie ihre Vertragserklärung nicht in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen abgegeben, so können Sie von Ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Im Falle eines Dienstleistungsvertrages beginnt die Rücktrittsfrist ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Ausnahmen vom Rücktrittsrecht:
Das Rücktrittsrecht gilt jedoch insbesondere nicht bei der Bestellung von Waren, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Verlangen Sie ausdrücklich – nach Bestätigung Ihrer Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes – dass wir vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen sollen, verlieren Sie bei vollständiger Leistungserbringung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist das Rücktrittsrecht.
Sie haben weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen Sie uns ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert haben. Erbringen wir bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben, oder liefern Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht Ihnen hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.
Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss FENASTRA Fenster und Türen GmbH, Pollheimerstr.7, 4600 Wels, Telefon +43 7242 55355 0, Fax +43 7242 55355 5, E-Mail office@FENASTRA.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail oder Rücktrittsformular) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.
Folgen des Rücktritts:
Wird der Vertrag widerrufen, haben wir alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt des Vertrags bei uns eingegangen ist. Wir können jedoch die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Nachweis erbracht wurde, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Ware.
WICHTIGE HINWEISE ZU UNSEREN PRODUKTEN
Holz ist ein Naturprodukt. Daher sind leichte Farbunterschiede zu unseren Mustern, beim Zusammenbau einzelner Profile, bei Nachbestellungen, sowie leichte Unebenheiten des Holzes bedingt durch seine Struktur, unvermeidbar und kein Mangel, sondern Zeichen der Echtheit des Werkstoffes Holz. Auch bei Kunststoff und bei Aluminium können werkstoff- und herstellungsbedingt, leichte Farbschwankungen auftreten.
Elemente aus Holz die ohne Endbeschichtung (Dickschichtlasur) bestellt werden, werden ohne Zwischenschliff geliefert. Eine geeignete Oberflächenbeschichtung ist unverzüglich vorzunehmen. Für Schäden aus nicht erfolgter oder mangelhafter Oberflächenbehandlung haften wir nicht.
Bei Außenbauteilen und Verglasungen kann es bedingt durch äußere Einflüsse zu Tauwasserbildung (z.B. an Rahmen, an beiden Seiten der Verglasung, an Beschlägen, etc.) kommen. Diese äußeren Einflüsse liegen nicht in unserem Bereich, daher stellt Tauwasserbildung keinen Mangel dar.
Einbausprossen im Isolierglas können beweglich sein bzw. teilweise am Glas anliegen. Bei Erschütterungen der Glaseinheit kann es dadurch zu leichtem Klirren kommen ohne das dies einen Mangel darstellt.
Isolierglas kann auch ohne sichtbare Einflüsse spontan brechen. Tritt dies innerhalb 6 Monaten nach Lieferung auf, wird dies von uns kostenlos behoben, wenn keine mechanische Einwirkung sichtbar ist. Nach dieser Zeit – bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist – erfolgt eine Erledigung nur dann kostenlos, wenn das Vorliegen eines Mangels bei Lieferung bewiesen ist.
WICHTIG: BAUTEILE AUS HOLZ DÜRFEN NICHT EINER RAUMLUFTFEUCHTIGKEIT VON ÜBER 55% AUSGESETZT WERDEN! KONDENSWASSER AM GLASRAND IST EIN ZEICHEN ZU HOHER RAUMLUFTFEUCHTIGKEIT. Nichtbeachtung führt zu dauerhaften Schäden an Holzverbindungen, Glashalteleisten und Oberfläche!
Wir weisen darauf hin, dass die nach dem Fenstereinbau auftretende Durchbiegung von Überlagern, Stürzen und Decken im Bereich unserer Bauelemente, unabhängig von der Breite, max. 3 mm betragen darf. Andernfalls kommt es zu Funktionsstörungen oder Beschädigungen. Bei Überschreitung dieses Wertes gehen sämtliche hieraus resultierenden Beeinträchtigungen und Schäden (z.B. Glasbruch, etc.) zu Lasten des Bestellers.
Beachten Sie die wichtigen Informationen des „JOSKO-Servicepass“ der zu jedem Auftrag übergeben wird. Er kann auch von FENASTRA angefordert werden. Die Nichtbeachtung dieser Informationen kann zu Schäden führen, für die FENASTRA nicht haftet. Stand März 2015